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Aktuell
04.05.2012
Geschätsbericht 2011

Der Geschätsbericht 2011 der PK SAV ist jetzt verfügbar.

07.04.2011
Einführung eines zusätzlichen Todesfallkapitals per 1. Januar 2012

Versicherte haben neu die Möglichkeit mit einem kleinen Preisaufschlag ein Todesfallkapital bis zum...

07.04.2011
Erneute deutliche Senkung der Risikobeitragssätze ab 1. Januar 2012

Die PK SAV erwartet in Zukunft eine günstige Schadenentwicklung, weshalb die Risikobeiträge ab...

A-Z


Alternative Anlagen

Alternative (auch: nicht-traditionelle) Anlagen sind Investitionen in Private Equity, Hedge Funds, Rohstoffe und Immobilien.


Austrittsleistung / Freizügigkeitsleistung

Beim Austritt überweist die PK SAV das vorhandene Alterskapital der Pensionskasse des neuen Arbeitgebers auf ein Freizügigkeitskonto oder bar an den Versicherten. Die PK SAV verfügt über keine Freizügigkeitskonti. Eine Barauszahlung ist möglich:

  • bei Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit, sofern keine obligatorische berufliche Vorsorge besteht,
  • bei endgültigem Verlassen der Schweiz,
  • wenn die Austrittsleistung weniger als einen Jahresbeitrag der versicherten Person beträgt.


Wer aus der PK SAV austritt, muss ihr die Angaben über den Zahlungsort innert 6 Monaten nach Austritt mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist überweist die PK SAV die Austrittsleistung einer Auffangeinrichtung.

Hier finden Sie die Formulare "Austrittsmeldung" sowie "Antrag auf Barauszahlung der Austrittleistungen".


Beitragsprimat

Beim Beitragsprimat richten sich die Leistungen der Pensionskasse nach den vom Versicherten geleisteten Beiträgen. Die PK SAV ist eine Beitragsprimatskasse.

Die Altersrente jedes Versicherten entspricht dem individuell angesparten Alterskapital, multipliziert mit dem versicherungstechnischen Umwandlungssatz.


BVG-Minimum

Das BVG-Minimum bezeichnet die Mindestleistungen, die eine Vorsorgeeinrichtung erbringen muss.

Obligatorisch versichert sind alle Mitarbeitenden, die zwischen CHF 20'880 und CHF 83'520 pro Jahr verdienen.

Die minimalen Sparbeiträge liegen – abgestuft nach Alter des Arbeitnehmers – zwischen 7 und 18 Prozent, wobei die Hälfte der Arbeitgeber bezahlen muss.


Deckungsgrad

Stellt man alle Verpflichtungen der Pensionskasse ihrem gesamten Vermögen gegenüber, erhält man den Deckungsgrad. Beträgt dieser weniger als 100 %, dann deckt das aktuelle Vermögen nicht alle zukünftigen Verpflichtungen der Pensionskasse, und man spricht von einer Unterdeckung.

Die PK SAV bezahlt die reglementarischen Leistungen bei Invalidität, Todesfall sowie die Altersleistungen zu 100 % – auch bei vorhandener Unterdeckung.

Hier finden Sie den Jahresbericht 2011 des Präsidenten der PK SAV.


Gemeldeter und versicherter Jahreslohn

Zu melden ist der AHV-Jahreslohn der Arbeitnehmenden. Die Selbstständigerwerbenden legen den zu versichernden Lohn selber fest. Unterjährige Lohnmutationen sind gemäss Vorsorgereglement (Art. 2 Abs. 4) nur zu berücksichtigen, wenn sie mehr als 10% des AHV-Lohns oder mindestens CHF 5'000 betragen.

Der versicherte Jahreslohn entspricht im Plan Basis 12/24 Ihrem AHV-Jahreslohn abzüglich des Koordinationsabzugs von CHF 24‘360. Die übrigen Vorsorgepläne der PK SAV kennen keinen Koordinationsabzug. Kontrollieren Sie, ob Ihr Vorsorgeausweis denselben AHV-Jahreslohn ausweist wie Ihr Lohnausweis, den Ihnen Ihr Arbeitgeber zu Steuerzwecken ausstellt.

Hier finden Sie das Informationsblatt über den versicherten Lohn und den Koordinationsabzug.


Hinterlassenenleistungen (Leistungen im Todesfall)

Die Hinterlassenenleistungen umfassen Witwen- und Witwerrenten, Partner- sowie Waisenrenten.

Wenn Sie in einer Partnerschaft leben, müssen Sie Bedingungen erfüllen (unverheiratet, vor Tod mind. 5 Jahre gemeinsamer Haushalt, Antrag vor Todesfall an PK SAV), damit Ihr Konkubinatspartner auch eine Rente erhält.

Die Kinderrenten sind zeitlich beschränkt: Kinder erhalten die Waisenrente nur bis zum Alter von 18 respektive 25 Jahren, falls sie sich in Ausbildung befinden.

Hier finden Sie das Informationsblatt über die Leistungen im Todesfall, das aktuelle Vorsorgereglement sowie das Formular "Unterstützungsvertrag für eine eheähnliche Lebensgemeinschaft".


Invalidität durch Krankheit

Wer infolge Krankheit nicht mehr erwerbsfähig ist, hat dies der PK SAV mit dem Mutationsformular zu melden. Der Rückversicherer der PK SAV – "Die Mobiliar" – prüft den Leistungsanspruch und leitet allfällige Eingliederungsmassnahmen der IV ein.

Ist eine versicherte Person 6 Monate erwerbsunfähig gewesen, wird sie beitragsbefreit. Das heisst, sie schuldet die Sparbeiträge (Altersgutschriften) nicht mehr.


Invalidität durch Unfall

Wenn Sie als Arbeitnehmer durch einen Unfall invalide werden, dann bezahlt der Unfallversicherer eine Rente.

Wer als Selbständigerwerbender durch einen Unfall invalide wird, erhält von der PK SAV die reglementarischen Leistungen für Selbständigerwerbende.

Hier finden Sie das Informationsblatt über UVG (Unfallversicherungsgesetz) und Taggeldversicherung.


Leistungsprimat

Pensionskassen, die nach dem Leistungsprimat organisiert sind, richten ihre Leistungen unabhängig von den einbezahlten Beiträgen aus. Die PK SAV ist keine Leistungsprimatkasse. Nur die IV- und die Hinterlassenenrente berechnen sich in Prozenten des AHV-Jahreslohnes. Für diese Leistungen bezahlen Sie Risikobeiträge.


Einkauf

Sie können sich freiwillig in die Pensionskasse einkaufen. Solche zusätzlichen Einkäufe helfen Ihnen, die Altersleistungen zu verbessern und Steuern zu sparen: Ihr steuerbares Einkommen reduziert sich um den einbezahlten Betrag.

Tätigten Sie Einkäufe, so dürfen Sie die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückziehen. Dies gilt auch für den Vorbezug für Wohneigentumsförderung. Die 3-Jahresfrist beginnt mit dem Datum der Einzahlung. Erhielten Sie Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung, dürfen Sie freiwillige Einkäufe erst vornehmen, wenn Sie die Vorbezüge zurückbezahlt haben. Von der Begrenzung ausgenommen sind die Wiedereinkäufe im Falle der Ehescheidung.

Hier finden Sie das Informationsblatt über den freiwilligen Einkauf von Beitragsjahren in die berufliche Vorsorge.


Vorbezug für Wohneigentum (WEF)

Seit dem 1. Januar 1995 ist es möglich, das angesparte Alterskapital für den Erwerb und die Erstellung von Wohneigentum einzusetzen, sofern das Wohneigentum dauernd von der versicherten Person bewohnt wird. Darunter fallen Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, nicht aber Ferienhäuser und Ferienwohnungen.

Hier finden Sie Erläuterungen zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge.


Mindestzins

Dies ist der Zinssatz, zu dem die PK SAV das Altersguthaben der aktiven Versicherten verzinsen muss. Allerdings unterliegt nur der Teil des obligatorischen Altersguthabens diesem Zins (BVG-Minimum). Der Mindestzins beträgt aktuell 1.5 Prozent. Grundsätzlich wird das Altersguthaben jeweils per 1. Januar verzinst.


Performance

Die Performance widerspiegelt den Erfolg (Gewinn oder Verlust) von Kapitalanlagen. Sie errechnet sich aus dem durchschnittlich investierten Kapital während einer bestimmten Periode. Der Erfolg setzt sich dabei zusammen aus den realisierten und den nicht realisierten Wertveränderungen und Erträgen, unter Berücksichtigung sämtlicher Aufwandkomponenten (Kommissionen, Steuern, Börsenabgaben).


Risikobeiträge

Die Risikobeiträge dienen zur Versicherungsdeckung der Risiken Invalidität und Tod. Die Verwaltungskosten, die Abgaben an den Sicherheitsfonds BVG und die Anpassung an die Teuerung gemäss Art. 36 BVG sind ebenfalls in den Risikobeiträgen enthalten. Die PK SAV erhebt diese Beiträge in Prozenten des versicherten Jahreslohnes. Für angestellte Versicherte trägt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Risikobeiträge. Die einbezahlten Risikobeiträge werden beim Austritt einer versicherten Person nicht zu den Freizügigkeitsleistungen oder zum Rentenkapital dazugerechnet, sondern sie dienen der Finanzierung von IV- und Hinterlassenenrenten.


Sparbeiträge

Mit den Sparbeiträgen äufnet der Versicherte sein Altersguthaben. Daraus erhält er im Alter 64/65 eine Rente oder das Kapital.

Bei Arbeitnehmenden zieht der Arbeitgeber die Sparbeiträge jeden Monat vom anrechenbaren Lohn ab. Dabei übernimmt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Sparbeiträge.


Technischer Zinssatz

Mit dem technischen Zinssatz berechnet die PK SAV die zu erwartende Verzinsung des Kapitals der Rentnerinnen und Rentner. Der technische Zinssatz orientiert sich wesentlich an den Marktverhältnissen. Er wirkt sich auf den Umwandlungssatz aus. Den technischen Zinssatz legen die Pensionskassen heute innerhalb einer Bandbreite von 3.0 bis 4.0 % fest. Die PK SAV verwendet zurzeit einen technischen Zinssatz von 3.5 %.


Umwandlungssatz

Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, zu dem die PK SAV das Altersguthaben eines Versicherten bei der Pensionierung in eine jährliche Rente umwandelt. Ein Umwandlungssatz von 6.25 % bedeutet, dass bei einem Kapital von 100'000 Franken eine Jahresrente von 6'250 Franken resultiert.


Vorhandenes Altersguthaben

Der im Versicherungsausweis unter „vorhandenes Altersguthaben“ aufgeführte Betrag zeigt Ihnen an, wie viel Geld Sie bisher in der Pensionskasse angespart haben. Dieses Guthaben setzt sich zusammen aus

  • der eingebrachten Freizügigkeitsleistung, falls Sie früher bei einem anderen Arbeitgeber angestellt waren,
  • Ihren Sparbeiträgen,
  • den Sparbeiträgen Ihres Arbeitgebers,
  • Ihren freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse,
  • den Zinsen auf Ihrem Altersguthaben.



Vorsorgekapital

Das Vorsorgekapital setzt sich aus den Altersguthaben und den Vorsorgerückstellungen zusammen. Es umfasst das versicherungsmathematisch berechnete Kapital, das erforderlich ist, um langfristig die Verpflichtungen der PK SAV zu erfüllen. Mit den Vorsorgerückstellungen berücksichtigt die PK SAV die Auswirkungen aus der Zunahme der Lebenserwartung.


Wertschwankungsreserve

Die Wertschwankungsreserve dient dem Ausgleich von Schwankungen der Wertschriftenkurse, des Marktwertes der Liegenschaften und der übrigen Anlagen. Die Höhe Wertschwankungsreserve ist entscheidend für die Risikofähigkeit und die Wahl der Anlagestrategie.