Entscheide Stiftungsrat

Verzinsung Altersguthaben 2024

An seiner Sitzung vom November 2024 hat der Stiftungsrat beschlossen, das Alterskapital der am 31.12.2024 Versicherten für das Jahr 2024 mit 3 % zu verzinsen.

Somit erhalten die Versicherten der PK SAV eine Mehrverzinsung von 1.75 % gegenüber dem vom Bundesrat für das Jahr 2024 festgelegten gesetzlichen Minimum von 1.25 %. Dies gilt sowohl für den obligatorischen Teil gemäss BVG wie auch für den überobligatorischen Teil der Altersguthaben.

Verzinsung Altersguthaben 2023

An seiner Sitzung vom November 2023 hat der Stiftungsrat beschlossen, das Alterskapital der am 31.12.2023 Versicherten für das Jahr 2023 mit 1 % zu verzinsen.

Dies gilt sowohl für den obligatorischen Teil gemäss BVG wie auch für den überobligatorischen Teil der Altersguthaben. Der vom Bundesrat für das Jahr 2023 festgelegte Zins von 1 % gilt nur auf dem BVG-Altersguthaben (gesetzliches Minimum). 

Somit erhalten die Versicherten der PK SAV eine Mehrverzinsung von 1 % auf dem überobligatorischen Teil des Altersguthabens. 

Verzinsung Altersguthaben 2022

An seiner Sitzung vom November 2022 hat der Stiftungsrat beschlossen, das Alterskapital der am 31.12.2022 Versicherten für das Jahr 2022 mit 1 % zu verzinsen.

Dies gilt sowohl für den obligatorischen Teil gemäss BVG wie auch für den überobligatorischen Teil der Altersguthaben. Der vom Bundesrat für das Jahr 2022 festgelegte Zins von 1 % gilt nur auf dem BVG-Altersguthaben (gesetzliches Minimum). 

Somit erhalten die Versicherten der PK SAV eine Mehrverzinsung von 1 % auf dem überobligatorischen Teil des Altersguthabens. 

Verzinsung Altersguthaben 2021

An seiner Sitzung vom November 2021 hat der Stiftungsrat beschlossen, das Alterskapital der am 31.12.2021 Versicherten für das Jahr 2021 mit 3 % zu verzinsen.

Somit erhalten die Versicherten der PK SAV eine Mehrverzinsung von 2 % gegenüber dem vom Bundesrat für das Jahr 2021 festgelegten gesetzlichen Minimum von 1 %. Dies gilt sowohl für den obligatorischen Teil gemäss BVG wie auch für den überobligatorischen Teil der Altersguthaben.

News:

Die strategische Führung der PK SAV erfährt eine Veränderung. Dr. Remo Dolf tritt in der laufenden Amtsperiode die Nachfolge als Stiftungsratspräsident der PK SAV ab 1. Januar 2022 an. Er ist zudem per sofort als Mitglied des Anlageausschusses der PK SAV gewählt.

Unser langjähriger Präsident des Stiftungsrates, Dr. Franz X. Muheim ist weiterhin Stiftungsratsmitglied der PK SAV und sichert hiermit den Wissenstransfer zum neuen Präsidenten. Neben allen anderen wichtigen Geschäften wird Dr. Franz X. Muheim für die PK SAV Projekte begleiten und leiten.

Die aktuellen Stiftungsräte sind für die Amtsperiode 2020 bis 2024 gewählt. Die Gespräche mit den Kandidaten für die Nachfolge im Stiftungsrat werden im ersten Semester 2021 durchgeführt. Der Stiftungsrat der PK SAV wird den Versicherten danach im Rahmen des üblichen Wahlverfahrens Kandidaten vorschlagen.

Verzinsung Altersguthaben 2020

Trotz dem schwierigen Corona-Jahr 2020 und dank der Erholung der Finanzmärkte (Stand Mitte November 2020) hat der Stiftungsrat an seiner Sitzung vom November 2020 beschlossen, das Alterskapital der am 31.12.2020 Versicherten für das Jahr 2020 mit 3 % zu verzinsen.

Somit erhalten die Versicherten der PK SAV eine Mehrverzinsung von 2 % gegenüber dem vom Bundesrat für das Jahr 2020 festgelegten gesetzlichen Minimum von 1 %. Dies gilt sowohl für den obligatorischen Teil gemäss BVG wie auch für den überobligatorischen Teil der Altersguthaben.

Verzinsung Altersguthaben 2019

An seiner Sitzung vom November 2019 hat der Stiftungsrat beschlossen, das Alterskapital der am 31.12.2019 Versicherten für das Jahr 2019 mit 3 % zu verzinsen.

Somit erhalten die Versicherten der PK SAV eine Mehrverzinsung von 2 % gegenüber dem vom Bundesrat für das Jahr 2019 festgelegten gesetzlichen Minimum von 1 %. Dies gilt sowohl für den obligatorischen Teil gemäss BVG wie auch für den überobligatorischen Teil der Altersguthaben.

Verzinsung Altersguthaben 2018

An seiner Sitzung vom November 2018 hat der Stiftungsrat beschlossen, das Alterskapital der am 31.12.2018 Versicherten für das Jahr 2018 mit 2 % zu verzinsen. 

Trotz negativem Anlageergebnis erhalten die Versicherten somit eine Mehrverzinsung von 1 % gegenüber dem vom Bundesrat für das Jahr 2018 festgelegten gesetzlichen Minimum von 1 %. Dies gilt sowohl für den obligatorischen Teil gemäss BVG wie auch für den überobligatorischen Teil der Altersguthaben.

Verzinsung Altersguthaben 2017

An seiner Sitzung vom November 2017 hat der Stiftungsrat beschlossen, das Alterskapital der am 31.12.2017 Versicherten für das Jahr 2017 mit 3 % zu verzinsen.

Dank der guten Anlageresultate und des erfreulichen Risikoverlaufs erhalten die Versicherten somit eine Mehrverzinsung von 2 % gegenüber dem vom Bundesrat für das Jahr 2017 festgelegten gesetzlichen Minimum von 1 %. Dies gilt sowohl für den obligatorischen Teil gemäss BVG wie auch für den überobligatorischen Teil der Altersguthaben.

Senkung der Umwandlungssätze

An seiner Sitzung vom Juni 2016 hat der Stiftungsrat beschlossen, den Rentenumwandlungssatz in zwei Etappen auf den 1. Januar 2018 und 1. Januar 2019 herabzusetzen. Dieser Entscheid ist notwendig,

  • weil die Lebenserwartung kontinuierlich ansteigt,
  • weil die PK SAV aufgrund der weltweit tiefen oder sogar negativen Zinsen die erwartete Rendite nicht erwirtschaften kann,
  • weil die aktiven Beitragszahler nicht die Rentner subventionieren sollen.

Es gilt folgender Rentenumwandlungssatz:

  • ab 1. Januar 2018 im Alter 65 für Männer und Alter 64 für Frauen 5,6 %
  • ab 1. Januar 2019 im Alter 65 für Männer und Alter 64 für Frauen 5,4 %.